Die angebotenen Leistungen im Rahmen der Jahresabschlusserstellung umfassen die Anfertigung des Jahresabschlusses oder die Anfertigung von Einnahmen-Überschussrechnungen inkl. der dazugehörigen Steuererklärungen.
Da der Jahresabschluss oftmals als Grundlage für die Bewertung eines Unternehmens durch Externe wie z. B. Banken, Kreditgeber oder Lieferanten dient, ist in der Regel abzuwägen, in welcher Weise bestehende Wahlrechte ausgeübt werden. Dabei kann die Minimierung der Steuerlast dem Ziel ein gutes Ergebnis im Rahmen einer Unternehmensbewertung zu erhalten entgegenstehen.
Wir gehen daher nicht nur auf steuerliche Fragestellungen ein, sondern zeigen Ihnen auch die zivilrechtlichen Folgen der Wahlrechtsausübung im Jahresabschluss auf.
Damit zusammenhängend erstellen wir folgende Steuererklärungen:
Umsatzsteuerjahreserklärung
Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung
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